Öffentliche
Gemeinderatssitzung am 28.
Februar
im Sitzungssaal des
Rathauses
Ortsgestaltung
für
Baierbrunn - Utopie oder Gebot?
Die Forderung nach
einer Ortsgestaltungssatzung ist seit
langem Kernthemader
ÜWG.
Im Gemeinderat (GR)
konnte sie sich in mehreren
Anläufen damit nicht durchsetzen
- trotz weit fortgeschrittener
Vorbereitungen in
parteiübergreifenden
Ausschüssen.
Inzwischen kommen bei
der allgegenwärtigen
Nachverdichtung und dem Entstehen
größerer Neubaugebiete zum
Teil sehr unerfreuliche
Wohnsituationen und Bauformen zum
Vorschein, die den bisher noch
dörflich geprägten Charakter
Baierbrunns erheblich verändern.
Dem Bauamt und GR
erlauben bisher ausschließlich
Bebauungspläne einen Einfluss auf
die äußere Gestaltungvon
Neubauten. Die vorhandenen Pläne
decken nur etwas mehr als die
Hälfte des bebauten Gebiets der
Gemeinde ab. Den Rest komplett zu
überplanen, ist rechtlich
problematisch und von Verwaltung und
GR ohnehin nicht zu schaffen. Man muss
sich auf Einzelfälle
beschränken - je nach aktueller
Lage.
Könnte in dieser
Situation eventuell doch eine
Gestaltungssatzung, die nicht zu viele
Details regeln will, die gröbsten
Bausünden verhindern? Wäre
sie Hilfe oder Erschwernis für
die Verwaltung? Gewinnt oder verliert
der 'Bauplatz Baierbrunn' dadurch an
Wert? Welche juristischen und anderen
Probleme sind zu befürchten?
Auf solche und weitere
Fragen erwartete sich der Gemeinderat
am Dienstag, dem 28. Februar, in
seiner öffentlichen Sitzung Rat
von kompetenter Seite. Herr Winter vom
Regionalen Planungsverband, der sowohl
unsere Gemeinde als auch solche
Gestaltungssatzungen sehr genau kennt,
konnte hier über diesen
Themenkreis referieren und Fragen
beantworten.
Wenn Sie dieses Thema
interessiert und Sie es wichtig finden
- vielleicht hatten Sie am
Dienstagabend Zeit und konnten
zuhören.
Wie
wärs am 3. Mai mit Ihrer
Meinung beim Bürgertreff?
Herzlich willkommen!